01.11.2010
Mord in Genf: Absurde »Vergasungsaktion«
Gerhard Wisnewski
Ein Medium hat der Witwe von Uwe Barschel gesteckt, wie ihr Mann 1987 im Hotel »Beau Rivage« in Genf ermordet wurde? Das konnte man am Sonntagabend, 31. Oktober 2010, in RTL mitverfolgen. Demnach ist der Politiker mit einem Giftgas vergiftet worden. Anstelle von Geistern kann man auch Menschen aus Fleisch und Blut befragen, wie der ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident ums Leben kam. Und zwar den ehemaligen Mossad Agenten Victor Ostrovsky. Der hat alles schon 1994 en detail in seinem Buch Geheimakte Mossad aufgeschrieben...
Man schreibt den 11. Oktober 1987. Laut offizieller Geschichtsschreibung betreten am Vormittag zwei Stern-Reporter das Zimmer 317 im Genfer Nobelhotel »Beau Rivage«. Als sie ins Badezimmer kommen, trifft sie der Schlag: In der Wanne liegt angezogen der ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident Uwe Barschel. Den Kopf seitlich an den Wannenrand gelehnt, wirkt er wie ein Schlafender. Doch in Wirklichkeit ist er tot.
Diagnose? Genau wie bei Heisig, Möllemann und anderen natürlich Selbstmord. Monatelang war Barschel zuvor von Medien (insbesondere dem Spiegel) und politischen Gegnern an den Pranger gestellt worden, weil er angeblich den schleswig-holsteinischen Oppositionsführer Björn Engholm (SPD) bespitzeln ließ. Sein Ehrenwort, nichts mit den Machenschaften gegen Engholm zu tun zu haben, wurde umgehend als Lüge hingestellt. Barschel war weder menschlich noch politisch zu retten.
Nach umfangreichen Untersuchungen kamen die Staatsanwälte zu dem Schluss, dass kein »Fremdverschulden« am Dahinscheiden des Ministerpräsidenten vorliege. Vielmehr habe sich Barschel im Hotel »Beau Rivage« mit einer Überdosis Psychopharmaka und Schlaftabletten selbst vom Leben zum Tode befördert.
An dieser Meinung änderte sich auch nichts, nachdem man das Gegenteil längst aus berufenem Munde bzw. aus berufener Feder nachlesen konnte – nämlich in dem Buch Geheimakte Mossad des ehemaligen Mossad-Agenten Victor Ostrovsky (München 1994, S. 290 bis 299). Da beschrieb der Autor haarklein, wie die »Operation« abgelaufen war. Hintergrund der Intrige und schließlich der Ermordung war Barschels Weigerung, einen illegalen Waffendeal des Mossad zu ermöglichen. Und nun drohte auch noch Barschels Aussage vor einem Untersuchungsausschuss. Ostrovsky: »Barschel mußte gestoppt werden, bevor er als Zeuge aussagen konnte.«
Anruf vom Mossad
Also entschloss man sich laut Ostrovsky, Barschel aus seinem Urlaubsort mit dem Versprechen nach Genf zu locken, ihm dort für ihn entlastende Informationen in der Bespitzelungsaffäre gegen Engholm zu übergeben. Der Mossad-Agent »Ran« rief Barschel an. »Beim ersten Anruf meldete sich niemand. Eine Stunde später versuchte er es wieder, und jemand antwortete, daß Barschel im Moment nicht erreichbar sei. Beim dritten Versuch hatte er Barschel am Apparat und sagte ihm, daß er Informationen besitze, die helfen könnten, seinen Namen reinzuwaschen. ... Er bestand darauf, daß Barschel nach Genf kommen solle.«
Zuständig für die Operation sei ein »Kidon-Team« des israelischen Geheimdienstes gewesen. »Kidon« ist hebräisch und steht für »Bajonett«. »Nachdem es die Lage in Genf genau untersucht harte, kam es zu dem Ergebnis, daß das Hotel Beau Rivage am besten seinen Zwecken dienen würde«, so Ostrovsky. Ran habe Barschel am Nachmittag des 10. Oktober 1987 in dessen Zimmer getroffen. Nachdem er eine Flasche Wein für den von ihm mitgebrachten Käse bestellt habe, habe er Barschel zuerst ein Angebot gemacht: »Barschel sollte überredet werden, seinen Sturz zu akzeptieren«“ Dabei habe ihm Ran eine großzügige Entschädigung versprochen.
Plan B: Mord
Daraufhin sei Barschel jedoch sehr wütend geworden und habe darauf bestanden, dass man ihm nun endlich die versprochenen entlastenden Beweise in der Bespitzelungsaffäre übergeben soll. Da sei Ran klar geworden, »dass es keine Möglichkeit gab, den Mann umzustimmen. Die Operation mußte in ihre zweite Phase treten, was die Beseitigung dieses Mannes bedeutete.« Denn schließlich war er nun auch eine Gefahr für die ihm jetzt bekannten Mossad-Leute geworden. Nur bei einer Einigung hätte man davon ausgehen können, dass Barschel über das merkwürdige Zusammentreffen Stillschweigen bewahren würde.
Ran habe deshalb den Mossad-Chef kontaktiert, der am selben Tag wie Barschel nach Genf gekommen sei und am Ende derselben Straße im Hotel »Des Bergues« gewohnt habe. Der von Ran für Barschels Zimmer bestellte Wein sei abgefangen und präpariert worden, »entweder in der Küche oder auf dem Weg nach oben.« Anschließend lief alles, wie in einem Krimi. Mossad-Mann Ran habe Barschel beruhigt, man habe ihn nur auf die Probe stellen wollen, um seine Ehrenhaftigkeit zu prüfen. »Barschel entspannte sich und trank von dem Wein. Ran täuschte Magenbeschwerden vor und lehnte ab.« Dann habe er sich entfernt, angeblich um »einige Papiere« zu holen.
Nach dem OK des Mossad-Chefs rief Ran »die zwei Männer im vierten Stock von Barschels Hotel an und gab ihnen grünes Licht für die Operation.« Sie hätten dann die Zeit abgewartet, bis Barschel eingeschlafen sei und zur Kontrolle sogar noch bei ihm angerufen. Dann seien sie in sein Zimmer eingedrungen: »Barschel lag auf dem Boden rechts neben dem Bett.« Er war vom dem Wein »offenbar ohnmächtig geworden und aus dem Bett gefallen.« Nun begann laut Ostrovsky die eigentliche, reichlich bizarre Mordoperation:
»Das Team zog ein Plastiktuch über das Bett und legte den Bewußtlosen darauf, mit den Beinen zum Kopfende, damit die nächsten Schritte einfacher wären. Ein zusammengerolltes Handtuch wurde ihm unter den Nacken gelegt, als ob er eine Mund-zu-Mund-Beatmung bekommen sollte. ….Vier kümmerten sich um das Opfer, und einer füllte die Badewanne mit Wasser und Eis; das Geräusch würde jedes andere übertönen. Ein langer, gut geölter Gummischlauch wurde dem schlafenden Mann in den Hals geschoben, langsam und vorsichtig, um ihn nicht zu ersticken. Einer schob den Schlauch, während ihn die anderen Männer für den Fall einer plötzlichen Konvulsion festhielten. Sie alle hatten so etwas schon vorher gemacht.«
Obduktionsergebnisse stützen die Ostrovsky-Version
Tatsächlich wurde der Hergang durch Obduktionsergebnisse bestätigt. Demnach fanden sich zwar Medikamentenreste in Barschels Magen, nicht aber in der Speiseröhre – ungewöhnlich bei einer Selbsteinnahme. Ausserdem wurde am Mageneingang eine leichte Rötung entdeckt, wie sie beim Einführen eines Schlauches durch die Speiseröhre entsteht. (siehe Baentsch: Der Doppelmord an Uwe Barschel, München 2006, S. 198f.)
Das alles müsste eigentlich auch Barschels Witwe Freya wissen. Schließlich konnte man Ostrovskys Schilderung viele Jahre lang in jeder Buchhandlung kaufen. Doch dieser Weg zur Aufklärung ist bereits versandet. Die Staatsanwaltschaft fochten Ostrovskys Enthüllungen nicht an. Sie befand es nicht einmal für nötig, den in Kanada weilenden Ex-Mossad-Mann als Zeugen zu vernehmen. 1998 wurden die Ermittlungen beendet, weil man partout keine »neuen Ermittlungsansätze« mehr sah.
Die Stunde der Wahrheit?
Daher sollte nun am Sonntagabend, 31. Oktober 2010, endlich die Stunde der Wahrheit schlagen: »Sonntag ab 19.05 Uhr spricht Freya in der RTL-Sendung 'Das Medium' mit ihrem toten Uwe. Den Kontakt ins Jenseits stellt angeblich Kim-Anne Jannes (39) her. Jannes arbeitet seit 14 Jahren als sogenanntes Medium«, meldete die Bild-Website.
Freya Barschel dürfe tatsächlich die Frage stellen: »Wie ist er gestorben?« Und Uwe Barschel bzw. »der Geist des Ministerpräsidenten« antworte: »ICH WURDE ERMORDET!« Nun, das ist, wie gesagt, keine grosse Überraschung, denn erstens die reine Wahrheit, und zweitens kann man eine genaue Beschreibung des Mordes seit 1994 in jeder Buchhandlung kaufen.
Und diese Beschreibung ist der »des toten Ministerpräsidenten« bei weitem überlegen. Denn danach behauptet angeblich der »tote Barschel«, dass Giftgas durch die Lüftung in seinem Hotelzimmer geleitet worden sei. Halb bewusstlos sei er in die Wanne gestiegen oder gelegt worden, um den Niederschlag des Gases von seinem Körper abzuwaschen. Danach habe er das Bewusstsein verloren.
Absurde »Vergasungsaktion«
Ein Hotelzimmer als Gaskammer? Unmöglich. Eine solche »Vergasung« in undichten Räumen ist grundsätzlich nicht zu empfehlen:
• Das Gas kann unkontrolliert durch Türen in Gänge und Nebenräume entweichen und andere Hotelgäste und sogar die Täter gefährden.
• Der Gaseinsatz setzt einen technischen Zugang zur Lüftung des Hotels voraus.
• Ausserdem darf die Lüftung auf keinen Fall eine Verbindung zu anderen Räumen besitzen, etwa zu Nebenzimmern.
• Das »Handling« des Giftgases und sein Anschluß an die Lüftung dürften kompliziert und gefährlich sein.
• Das »Team« würde beim Vorgehen gegen Barschel in jedem Fall Gasmasken und eventuell sogar Schutzkleidung benötigen.
• Bei der Entlüftung des Zimmers durch das Fenster (natürlich mit Schutzkleidung und Gasmaske), besteht die Gefahr, dass ein Gasschwall in darunter oder darüberliegende Fenster eindringt.
• Ein Gas, das sich auf dem Körper niederschlägt, würde sich selbstverständlich überall niederschlagen und wäre überall nachweisbar, vor allem im Badewasser.
Kurz: Während die Ostrovsky-Version wie eine Version aus einem guten Krimi erscheint, erscheint eine solche Vergasungsaktion als Version aus einem schlechten Krimi – einem sehr schlechten. Vermutlich versucht Freya Barschel, nachdem sämtliche juristischen Wege versandet sind, einen ganz anderen medialen Zugang zum Mord an ihrem Mann zu legen. Warum sie sich dafür freilich eine solch abwegigen Verlauf auswählt, bleibt wohl ihr Geheimnis...
HINTERGRUND ZU DEN WAHREN ISRAEL-FREUNDEN, NÄMLICH CARL HUTER FREUNDE. DER BEDEUTSAMSTE SCHÜLER VOM BEGRÜNDER DER ORIGINAL-MENSCHENKENNTNIS & KALLSOPHIE (SCHÖNHEIT), NÄMLICH HERAUSGEBER UND AUTOR VON HUTER-SCHRIFTEN AMANDUS KUPFER (1879-1952) BERIET SCHON IN DEN 20ER JAHREN DES 20. JAHRHUNDERTS CHAIM WEIZMANN, GRÜNDUNGSVATER VOM STAAT ISRAEL. 1932 WARNTE AMANDUS KUPFER IN SEINEN ERSTEN BEIDEN AUSGABEN VON DER GUTE MENSCHENKENNER SCHON VOR ADOLF HITLER, DIPLOMATISCH, UM NICH GLEICH IN NAZIDEUTSCHLAND ERMORDET ZU WERDEN, DENNOCH EINDEUTIG: HITLER IST ALS FÜHRER FÜR DEUTSCHLAND NICHT GEEIGNET. PUBLIZIERT 1932!!!
LINK: http://www.gerhard-wisnewski.de/Allgemein/News/Der-verletzte-und-der-unverletzte-Barschel.html
Der verletzte und der unverletzte Barschel
Tuesday, 15. January 2008
Von Gerhard Wisnewski
Was Sie da unten rechts sehen, ist ein Bild des toten Uwe Barschel aus dem Buch "Der Doppelmord an Uwe Barschel", (siehe unten) das ich Ihnen schon früher vorgestellt habe und Ihnen nochmals wärmstens empfehlen möchte. Es handelt sich um einen Doku-Krimi ohnegleichen, der Ihnen einen tiefen Blick in die Eingeweide dieses Staates ermöglicht. Danach wird allerdings nichts mehr sein wie vorher - und das ist keine Übertreibung. Auch für mich barg es noch jede Menge Überraschungen, die selbst über mein Vorstellungsvermögen hinausgingen - und das ist ja in den letzten Jahren ziemlich ausgedehnt worden.
Der Barschel in der Gerichtsmedizin mit Verletzungen.
Der "Stern-Barschel" ohne sichtbare Verletzungen.
Worauf ich hinaus will: Ich habe mir dieses Bild angeschaut und dabei fielen mir die Bilder des toten Ex-Ministerpräsidenten Barschel in der Badewanne wieder ein, die damals, 1987, im Stern veröffentlicht worden waren. Ich kramte in meinen Archiven und fand ein Heft, in dem sich der Stern seiner besten Ausgaben rühmte: "50 Jahre das Beste vom Stern". Darunter zählten die Blattmacher und Verbreiter der gefälschten Hitler-Tagebücher auch die Bilder des angeblich durch Suizid gestorbenen Barschel, gefunden in einer Badewanne des Hotels Beau Rivage in Genf von ihren wackeren Reportern. Aber waren diese Reporter etwa noch wackerer als bisher angenommen? Möglicherweise haben wir ihr Engagement vor Ort unterschätzt, ja, möglicherweise ist es mit dem Begriff "Fotografieren" nur unzureichend beschrieben worden. Denn auch ihre Bilder zeigen das Gesicht des Uwe Barschel - aber ohne Verletzungen. Wie ist das möglich??
Interpretation der Verletzungsspuren
Ich habe das Bild aus dem Stern mal auf den Scanner gelegt. Zunächst mal fällt auf: Das Bild ist in Schwarz-Weiß. Warum? Sollten die Reporter wirklich keinen Farbfilm eingelegt haben? Kaum zu glauben. Natürlich war es 1987 bereits üblich, mit Farbe zu arbeiten. Oder mit beidem. Das Foto von Barschels Ankunft am Vortag am Flughafen ist zum Beispiel in Farbe. Auf einem Schwarz-Weiß-Foto fallen andererseits Barschels rötliche bis blutige Hautveränderungen im Gesicht weniger auf. Auf einem Farbfilm wären sie kaum verborgen geblieben.
Zweitens: Das Schwarz-Weiß-Bild ist ein wenig dunkel. Ich habe es aufgehellt und dann gedreht, damit es sich besser mit dem Obduktionsbild vergleichen läßt. Und wissen Sie was? Tatsächlich überhaupt keine Verletzungen sichtbar! Die verletzte rechte Gesichtsseite wird sogar fast ganz von Barschels mit einem Handtuch umwickelter Hand verdeckt. Sollte er das freundlicherweise selbst gemacht haben? Das ist fraglich. Denn ein Zimmermädchen, das die Leiche schon früher als die Fotografen sah, fand Barschel ganz anders vor, nämlich komplett unter Wasser. Daß ihre Aussage stimmt, erkennt man daran, daß die Haare des Toten auf dem Stern-Foto naß sind. Also war er noch vor kurzem unter Wasser. Erst auf den Stern-Bildern befindet sich sein Kopf über Wasser - mit dem Handtuch vor der rechten Gesichtsseite. Die Haare wirken außerdem zurückgekämmt - wie hat Barschel das gemacht? Hat er sich posthum selbst aus dem Wasser gehoben? Und hat sich der tote Barschel anschließend noch selbst gekämmt? Barschels Gesichtsausdruck auf dem Stern-Foto entspricht einem tiefen Koma oder Rausch, und das macht ja auch Sinn. Denn unbekannte Killer hatten ihm in gewissen zeitlichen Abständen durch einen oder mehrere Tuben Betäubungsmittel verabreicht - so ähnlich wie bei einer Hinrichtung. Wolfram Baentsch hat das lückenlos bewiesen. Die waagerechten, fast wie mit dem Lineal gezogenen Schrammen quer über Kinn und Stirn von Uwe Barschel könnten auf eine Fixierung des Kopfes mit einer Art medizinischem Instrument hindeuten. So hätte man ihm auch den Mund öffnen können: indem die Stirn fxiert wird und das Kinn nach unten gedrückt wird. Der Schorf unterhalb des linken Nasenlochs könnte eine Stelle markieren, an der ein Tubus in die Nase eingeführt wurde.
Der Ausdruck des tiefen Rausches ist auf dem Obduktionsfoto einer fast friedlichen Entspanntheit gewichen, was an den weiteren muskulären Vorgängen in einer Leiche liegen mag.
Was mich noch immer umtreibt: Was haben die Stern-Reporter am Tatort gemacht? Warum haben Sie einen Schwarz-Weiß-Film benutzt - oder hat der Stern ein Farbfoto nur in SW veröffentlicht? Warum sitzt Barschel mit dem Kopf und seinen nassen Haaren über Wasser? Haben die Stern-Leute Barschel für das Foto etwa zurechtdrapiert?
LINK: http://www.gerhard-wisnewski.de/Allgemein/Kriminalfaelle/Aufgeklaert-Der-Doppelmord-an-Uwe-Barschel.html
Aufgeklärt: Der Doppelmord an Uwe Barschel
AUFGEKLÄRT: DER DOPPELMORD AN UWE BARSCHEL
Geschrieben von Gerhard Wisnewski
Friday, 24. October 2008
Von Gerhard Wisnewski
Und wieder ist es kein "Nachrichtenmagazin", keine Tageszeitung und kein Fernsehsender, der zum Großreinemachen ansetzt. Wieder ist es ein mutiger Buchautor, der die Dreckwäsche der Republik in die Hand nimmt und darin die Spuren eines Verbrechens ordnet. Was einmal mehr beweist, daß das Buch neben dem Internet in diesem "Tal der Ahnungslosen" das wichtigste Medium ist, das sich noch nicht unter der Kontrolle "demokratischer Politiker" befindet, die sich ihre Wahlergebnisse mit Hilfe von Wahlmaschinen demnächst selber basteln wollen. Der Name des Buchautors ist Wolfram Baentsch, sein soeben erschienenes Buch heißt "Der Doppelmord an Uwe Barschel".
Uwe Barschel war jener schleswig-holsteinische Ministerpräsident, der sich 1987 mit einem Mal in eine byzantinische Intrige verstrickt sah: Angeblich hatte er durch seinen Medienreferenten Pfeiffer seinen SPD-Gegenkandidaten Engholm bespitzeln lassen, so der kurz vor einer Landtagswahl erhobene Vorwurf. "Aufgedeckt" hatte die Affäre, die sich nach Barschels Tod zunehmend als nackter Rufmord und Ente herausstellte, ausgerechnet das "Nachrichtenmagazin" Spiegel. Doch als sich diese Phantomaffäre in den folgenden Jahren allmählich in Luft auflöste, war Barschel längst tot. Am 11. Oktober 1987 wurde er tot in einer Badewanne im Genfer Hotel Beau Rivage aufgefunden. Die Diagnose der offiziellen BRD-Orwell-Geschichtsschreibung: "Selbstmord". Das Problem: Der Mann konnte sich gar nicht selbst ermorden, da er - als tödliche Gifte in seinen Körper gelangten - bereits bewußtlos war.
Das ist jedenfalls das Ergebnis von Wolfram Baentschs Recherchen. "Dieser Mord lässt sich auf verschiedene Arten beweisen", sagte Baentsch der Netzeitung in einem erstaunlich sachlich geführten Interview: "So hat zum Beispiel der Zürcher Toxikologe Professor Brandenberger in einem Gutachten akribisch nachgewiesen, dass das tödliche Gift Barschel erst verabfolgt worden ist, als er schon bewusstlos war. Er hat es also gar nicht selbst aufnehmen können."
Und schon gar nicht sei er danach in der Lage gewesen, Spuren zu beseitigen, meint Baentsch: "Die Flasche Wein, die er am Abend zuvor bestellt hatte, fand sich in dem Zimmer nicht mehr. Auch wäre er nicht mehr in der Lage gewesen, die Verpackungen der vielen Medikamente, die in seinem Körper gefunden wurden, zu beseitigen."
Spiegel: Keine Zeit zum Recherchieren?
Von der Spiegel-Schlagzeile «Barschels schmutzige Tricks» hat Augstein sich zwar nachträglich distanziert - aber formuliert war sie natürlich in seinem Geiste: Wir mussten Barschel aus der Regierung katapultieren, schließlich wollten wir die Wahlen in Schleswig-Holstein entscheiden, am Tag nach der Veröffentlichung fanden sie statt.
Und so stützte sich der Spiegel, seiner eigenen Darstellung nach, weil er keine Zeit zum Nachrecherchieren hatte - stützte sich der Spiegel also bei dieser Zeile zunächst allein auf die Aussagen eines Zeugen von schon damals katastrophalem Leumund.
(...) Inzwischen sind wir schlauer: Wir wissen, dass die SPD sich von schmutzigen Tricks keineswegs frei gehalten hat und dass der Schmutzigste von allen in dieser Schlammschlacht vermutlich des Spiegels Zeuge war.
aus: Schneider/Raue: Das neue Handbuch des Journalismus, S. 13
Barschel sei an Cyklobarbital gestorben, "das dem bereits Bewusstlosen in großer Menge verabreicht worden war. Während sich das Cyklobarbital noch im Magen befand, waren drei andere Gifte bereits in der Ausscheidungsphase begriffen. Diese Gifte hatten zuvor die Bewusstlosigkeit bewirkt." Das habe ein Gutachten des Schweizer Toxikologen Professor Brandenberger ergeben.
Baentsch rekonstruiert im Gespräch mit der Netzeitung folgenden Tathergang. Danach sei Uwe Barschel "unter dem Vorwand, man wolle ihm dort Beweismaterial überreichen, das ihn in der Pfeiffer-Angelegenheit entlasten würde, nach Genf gelockt worden. Dort traf er sich im Hotelzimmer mit seinen Mördern. Die haben ihn zunächst pharmazeutisch betäubt, aber auch körperliche Gewalt angewendet, wovon Kopfverletzungen zeugen, die zunächst unbemerkt geblieben sind. Das tödliche Gift ist dem Bewusstlosen schließlich mit einem Schlauch durch die Nasenlöcher intubiert worden. Auch das wird durch Verletzungen der Nasenschleimhäute bewiesen."
Bei der Suche nach den Tätern schließt sich Baentsch dem ehemaligen Mossad Agenten Ostrovsky an, der schon 1994 in seinem Buch "Geheimakte Mossad" den israelischen Geheimdienst für den Mord an Uwe Barschel verantwortlich gemacht hatte.
1987 tobte nämlich noch der Krieg zwischen Irak und Iran, zwei Nationen, die heutzutage nicht durch einen gegenseitigen Krieg, sondern durch Intervention von außen vernichtet werden sollen. "Israel und die USA hatten ein gemeinsames Interesse daran, den Krieg zwischen Iran und Irak mit Waffen zu füttern", meint Baentsch in dem erwähnten Interview: "Je länger und verlustreicher er würde, desto besser." Aber: Weder Israel noch die USA wollten "als Förderer dieses Krieges in Erscheinung treten." Und da trat nun Schleswig-Holstein auf den Plan: "Die Waffen wurden in Lastwagen über Italien nach Deutschland transportiert, zunächst nach Hamburg und dann nach Schleswig-Holstein." Von dort sollen sie dann verschifft worden sein. Genau das habe Barschel unterbinden bzw öffentlich machen wollen. Baentsch: "Als er von den heimlichen Waffengeschäften, die hinter seinem Rücken gelaufen waren, erfahren hatte, wollte er nicht weiter mitmachen. Das Metier insgesamt war ihm suspekt geworden. Als er sich aber weigerte, Grundgesetzbrüche auf seine Kappe zu nehmen, bekam er zunehmend große Angst und fühlte sich bedroht. Das hat er auch wiederholt geäußert."
Soso: wer das Grundgesetz also ernst nimmt, wird ganz einfach abgemurkst. In Abwandlung eines berühmten Satzes des ehemaligen Innenministers Hermann Höcherl: Wer mit dem Grundgesetz unterm Arm rumläuft, läuft bald mit seinem eigenen Kopf unter dem anderen Arm rum. Eine Todesursache, die bei unseren heutigen Politikern wohl kaum noch in Frage kommen dürfte.
Wieso aber "Doppelmord an Uwe Barschel"? Dem physischen Mord in Genf sei ein Rufmord vorausgegangen, erläutert Baentsch seinen Buchtitel.
"Wir haben allen Grund unsere schöne Demokratie zu reparieren, wo sie reparaturbedürftig ist", meint Baentsch laut Netzeitung: "Und da gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen müssen die Geheimdienste kontrolliert werden: durch die Justiz und durch die Parlamente. Das geschieht aber nicht. Die Dienste können in Deutschland, wie sie wollen, abhören und Verfassungsbrüche begehen, ohne dass sie dadurch irgendetwas zu befürchten hätten. Ihre Abhängigkeit von ausländischen Geheimdiensten ist ein völlig unkontrollierbares Feld und öffnet Tür und Tor für Willkür und Verbrechen.
Das muss abgestellt werden." Wie wahr.
Ob er sich nicht der Gefahr aussetze, als "Verschwörungstheoretiker" bezeichnet zu werden, will die Netzeitung von Baentsch wissen. "Ich rechne schon damit, dass man mich als Verschwörungstheoretiker bezeichnen wird." Allerdings seien seine Fakten überzeugend. Besonders schnell werde von Verschwörungstheorien gesprochen, "wenn Israel oder der Mossad ins Spiel kommt", hakt die Netzeitung nach. "Es gibt doch so viele Juden, die in beispielloser Hinsicht an Aufklärung und der Wahrheit interessiert sind", antwortet Baentsch: "Dazu zähle ich Victor Ostrovsky, über den wir sprachen, oder etwa Uri Avnery, den ich voll und ganz bewundere und als Vorbild verehre. Mord, gezielte Erschießungen, also Staatsterrorismus – das sind doch Dinge, die Israel in Verruf bringen. Und Leute wie Ostrovsky und Avnery zeigen darauf, um das abzustellen. Das liefert auch uns einen Grund, mit Israel ehrlich umzugehen und zu sagen, wo es nach unseren Überzeugungen zu weit geht oder Dinge tut, die unserem Grundgesetz widersprechen. Wer so etwas kritisiert, ist noch lange kein Antisemit."
Ostrovsky hat übrigens noch ein Buch geschrieben. Sein Titel: "By Way of Deception - The Making and Unmaking of a Mossad Officer". Der Titel spielt auf das angebliche Mossad-Motto "By way of deception thou shalt do war" an (Du sollst Krieg führen mit Hilfe der Täuschung).
Ob das wohl die Soldaten kennen, die gerade auf Israels Wunsch in den Nahen Osten dampfen?
So kann ich nur den Wunsch zum Ausdruck bringen, daß der Leser mehr und mehr die Naturwahrheit der Lebensausdruckskunde mit eigenem Sehen und Denken erkennen möge, seelische und geistige Befriedigung finden möge und recht großen praktischen Lebensnutzen davontrage, „daß Segen der Mühe Preis sei!“ Mag dann die Zeit vergehen, die große Natur ist ewig und alles Geschehen drängt zu einem großen Ziel, DER WAHREN UND ECHTEN SCHÖNHEIT IN ALLEN DINGEN DES LEBENS.
STÖHR UND Helioda in der lebenden Zelle
Ich wies wiederholt durch Hellfühlexperimente das Gedächtnis der anorganischen Materie für psychische Eindrücke und Begebenheiten auf Jahre, Jahrhunderte und Jahrtausende nach. Damit war die Theorie, daß solche Eindrücke durch Atom- und Ätherschwingungen ihre Erklärung fänden, hinfällig geworden. Denn alle nachfolgenden stärkeren physikalischen Eindrücke auf einen bestimmten Gegenstand müssen die vorhergehenden nach den Gesetzen der Mechanik infolge durchkreuzender Wellenbewegungen aufheben.
Das Gedächtnis der anorganischen Materie ist daher nicht auf mechanische Ätherschwingungen, sondern auf eine besondere selbständige Empfindungsenergie zurückzuführen.
ICH NANNTE DIESE ENERGIE DER MATERIE DIE DRITTE WELTENERGIE.
Daß diese Annahme richtig war, haben alle weiteren Nachforschungen und Prüfungen ergeben.
Masaru Emoto, Japan, hat dies mit der Visualisierung und dem Nachweis der Gedächtniskraft von Wasser voll bestätigt.
Das gab natürlich der rohen, materialistischen Weltanschauung einen gewaltigen Stoß und die Anhänger derselben, denen ihr Dogma von der unbeseelten und geistlosen Materie eine einsuggerierte Lieblingsidee geworden war, hatte ich plötzlich zu einem großen Teile als Gegner.
Ich aber sage: IDEALLIEBE, IDEALKRAFT, IDEALKULTUS, kurz RELIGIÖSES, VON DOGMEN FREIES, HEILIGES INNENLEBEN IM STREBEN NACH BESSEREM UND VOLLKOMMENEREM IST DIE LETZTE URSACHE ALLER HÖHERENTWICKLUNG.
Veredelung durch Studium der Original-Menschenkenntnis.
Wer erfahren hat, wie wahr das Sprichwort ist „Friede ernährt, Unfriede verzehrt“, der wird die Nützlichkeit dieser Studie für das Leben nicht mehr verkennen und vielleicht wünschen, daß sie auch gelehrt werden, - denn auch der Friede auf Erden kann durch ein naturwissenschaftliche und praktische Grundlage Stärkung und Sicherung erfahren.
Die Wahrheit ist eine unbesiegbare Macht, sie läßt sich nicht aus der Welt schaffen.
Die Vervielfältigung und Vergrößerung der Original-Zeichnungen und Bilder ist nicht gestattet. Man wende sich an den Verlag.
Die Wahrheit ist eine unbesiegbare Macht, sie läßt sich nicht aus der Welt schaffen.
Die Vervielfältigung und Vergrößerung der Original-Zeichnungen und Bilder ist nicht gestattet. Man wende sich an den Verlag.
Kampf um Macht
Die eifersüchtige Bewachung und die Verharrung auf alten Irrtümern ist kein Beweis von hervorragender Intelligenz. Die Wissenschaftlichkeit hängt in letzter Linie nicht vom Beibehalten irriger Anschauungen ab, sondern vom Fortschreiten in der Erkenntnis der Wahrheit. Jede echte Wissenschaft und ihre Anhänger sind verpflichtet, neue Tatsachen zu prüfen und den Wahrheitsbringer zu fördern und zu schützen. Solche tüchtigen Vertreter echter Naturforschung fand ich viele, aber die Fanatiker der Gegenpartei ereiferten sich darüber um so mehr, und so kam ich ohne Schuld in den Kampf wissenschaftlicher Meinungen und Irrungen und damit in den Kampf um die Weltanschauung – nur weil ich einige Tatsachen nachgewiesen hatte.
Der Wahrheit und der Schönheit das ganze Sein
Die Annahme der Materialisten, ich würde den Vertretern der Kirche ein willkommener Naturforscher sein, weil meine Entdeckungen verschiedene Dogmen der Kirche als Stützpunkt diesen könnten, ist eine unnötige Besorgnis, denn ich gehe vollständig unabhängig und unbeeinflußt von der Kirche meine eigenen Wege.
Wohl habe ich erkannt, daß in dem alten Glauben gottesfürchtiger, guter und frommer Menschen vieles vorhanden ist, was mir erhaltungs- und verehrungswürdig gilt, wie beispielsweise der Glaube an die Liebe, die Übung der Tugend und die Verabscheuung des Lasters, - so erkenne ich damit noch nicht die mancherlei Widersprüche in den Dogmen der alten Religions-Anschauungen dieser Gläubigen an.
Dieser Kampf Huters ist ein Beispiel dafür, daß es zwischen dem harmonisch guten und dem bösen Prinzip keine Versöhnung gibt. Es gibt nur einen Kampf für das Gute, die Wahrheit und Schönheit bis zur völligen Überwindung alles Häßlichen und Bösen.
Daher wird auch der gute Mensch lernen müssen aus seiner Reserve und Tatenlosigkeit herauszutreten, d.h. er wird durch immer neues Ungemach und Unglück dazu veranlaßt, er wird zum Kämpfer für Wahrheit, Recht und Schönheit werden müssen, weil es keinen andern Weg der Höherentwicklung und zur endlichen Erreichung des Menschenglückes gibt.
„Demokratischer Rechtsstaat“ BRD – eine Illusion
September 19th, 2009
Von Hans Fricke
Solange die Bundesrepublik Deutschland existiert, solange bemühen sich die Herrschenden, assistiert von den Konzernmedien, den Bundesbürgern die Illusion zu vermitteln, sie würden in einem Rechtsstaat leben, dem die demokratische Willensbildung des Volkes, des „Souveräns“, wesenseigen sei. Dabei bedarf es nur eines Minimums an kritischer Sicht und Erinnerungsvermögen, um die Haltlosigkeit dieser Bemühungen zu erkennen.
Allein die Fremdbestimmtheit des Zustandekommens des Grundgesetzes und der Gründung der BRD – beides erfolgte auf der Basis eines Befehls der westlichen Militärgouverneure – und der Inhalt dieses Grundgesetzes machen deutlich, was es mit demokratischer Willensbildung des Volkes und mit Rechtsstaatlichkeit in Wahrheit auf sich hat.
Obwohl nach der Zerschlagung des Faschismus die Notwendigkeit der Beseitigung der Existenz und Macht der großkapitalistischen Monopole einer auch in der westdeutschen Bevölkerung weit verbreiteten Überzeugung entsprach, welche den Faschismus und seine Eroberungskriege in enge Verbindung mit der Macht dieser Monopole brachte, und von den meisten Parteien, nicht nur von den sozialistischen, die Überführung der Schlüsselindustrie in Gemeineigentum gefordert wurde, ließen die westlichen Besatzungsmächte im engen Zusammenspiel mit dem deutschen Kapital und den nach 1945 in seinem Interesse Regierenden den erklärten Willen des Volkes ins Leere laufen.
Zur Erinnerung einige Fakten:
Aus dem Gründungsaufruf der CDU vom Juni 1945: “(…) Dabei ist es unerlässlich, schon, um für alle Zeiten die Staatsgewalt vor illegitimen Einflüssen wirtschaftlicher Machtzusammenballung zu sichern, dass die Bodenschätze in Staatsbesitz übergehen. Der Bergbau und andere monopolartige Schlüsselunternehmen unseres Wirtschaftslebens müssen klar der Staatsgewalt unterworfen werden.“ (Unterzeichnet von Jacob Kaiser und Ernst Lemmer).
Die SPD forderte im Aufruf vom Juni 1945 unter anderem: „(…) Verstaatlichung der Banken und Versicherungsunternehmen und der Bodenschätze, Verstaatlichung der Bergwerke und der Energiewirtschaft(…) Scharfe Begrenzung der Verzinsung aus mobilem Kapital.“
Das Ahlener Programm der CDU vom 3. Februar 1947 begann mit folgenden Worten:
„Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden (…) Inhalt und Ziel (einer) sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur noch das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde der Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.“
Das Programm forderte im Weiteren eine teilweise Vergesellschaftlichung der Großindustrie und starke Mitbestimmungsrechte.
Bereits ein Jahr zuvor hatte die SPD auf ihrem Reichsparteitag vom 8. bis 11. Mai 1946 in Hannover die Sozialisierung als „Aufgabe der unmittelbaren Gegenwart“ und „als Prinzip der Wirtschaftsgestaltung in einem neu zu bauenden Deutschland“ verlangt. Kurt Schumacher forderte die Partei auf, „sogleich und mit starker Initiative zu beginnen (…) das große Ziel vorzubereiten, das die Sozialisierung sein muss“.
Am 1.Dezemberr 1946 bestätigten bei einer offiziellen Volksabstimmung in Hessen 72 Prozent der Teilnehmer den Artikel 41 der Verfassung, wonach der Bergbau, die Eisen und Stahl erzeugende Industrie sowie das an Schienen und Oberleitungen gebundene Verkehrswesen in gesellschaftliches Eigentum überführt werden sollten. Im Gegensatz zu einem Plebiszit in Sachsen im Juni des gleichen Jahres, in dessen Ergebnis sich 77 Prozent für die Vergesellschaftlichung von Monopolunternehmen und Betrieben von aktiven Nazis und Kriegsverbrechern entschieden hatten (eine Willensbekundung, die in Landtagsbeschlüssen für die gesamte sowjetische Besatzungszone verallgemeinert wurde), war dagegen in Hessen der Text, welcher der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wurde, bereits durch die Einflussnahme der CDU, die den Artikel 41 – anders als die LPD – mittrug, gemildert worden (Herausnahme der Chemieindustrie aus den Sozialisierungen).
Nach der Volksabstimmung kam es zu „Schwierigkeiten“ bei der Formulierung des Ausführungsgesetzes. Dieses lag voll im Interesse der USA. Darum verwunderte es auch nicht, dass der US-amerikanische Militärgouverneur Clay die unmittelbare Wirksamkeit dieses Artikels kurzerhand aufhob. Um den Schein zu wahren, vertröstete er die zu gesellschaftlichen Veränderungen entschlossene westdeutsche Bevölkerung auf eine „spätere zentrale Regelung“, also auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. In ähnlicher Weise wurde vorgegangen, um Versuche zur Sozialisierung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen versanden zu lassen.
Das auf Befehl der westlichen Besatzungsmächte von einem „Parlamentarischen Rat“, abgeschirmt von der demokratischen Öffentlichkeit, erarbeitete und verkündete Grundgesetz, welches an seinem 60. Jahrestag am 23. Mai von Bundesregierung und „etablierten“ Parteien als beispielgebend gefeiert wurde, enthält alle in den Verfassungen moderner Staaten des 20. Jahrhunderts üblichen bürgerlichen Rechte und Freiheiten, die insofern keiner besonderen Hervorhebung bedürfen. Viel wichtiger ist dagegen, sich vor Augen zu führen, was nicht im Grundgesetz steht. So fehlen solche grundlegenden sozialen Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, auf Wohnung und auf Bildung. Gleichfalls fehlen alle plebiszitären Elemente (Volksbefragung, Volksabstimmung, Volksentscheid) und auch das Recht auf Generalstreik. Mit anderen Worten: Alle für die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger lebenswichtigen sozialen Grundrechte fehlen im Grundgesetz ebenso wie alle Möglichkeiten der direkten Einflussnahme des Volkes, des eigentlichen Souveräns, auf wichtige politische Entscheidungen und Entwicklungen.
Doch nicht nur das; der Parlamentarische Rat maßte sich auch an, dieses Provisorium des Spalterstaates der Monopole und Konzerne im Namen „des deutschen Volkes“ zu verkünden und verwehrte gleichzeitig diesem Volk sein elementares Recht, über das Grundgesetz abzustimmen.
Das Ergebnis ist ein politisches System, dessen Kern der Kabarettist Georg Schramm in einer seiner Fernsehsendungen mit folgenden Worten beschrieb:
„Die Politik wird woanders gemacht. Unternehmerverbände machen die Politik und an denen hängen politische Hampelmänner, die dann auf der Berliner Puppenbühne Demokratie vorspielen dürfen.“
Eine an Offenheit und Deutlichkeit kaum zu überbietende Abrechnung mit dem Parlamentarismus der BRD war bereits vor Monaten vom langjährigen Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CSU) zu vernehmen, ohne dass die Massenmedien davon sichtbar Kenntnis genommen haben. In einem Spiegel-Gespräch warf er Abgeordneten Duckmäusertum vor und geißelte ihr Verhalten als angepasst, unkritisch und uneigenständig. Viele Abgeordnete wollten lediglich „im System funktionieren“. Er habe den Eindruck, „dass Abgeordnete, die eigenständig über das eigene Land reden sollten, nicht mehr erwünscht sind“. Abgeordnete, die ihr abweichendes Votum bereits angekündigt hatten, wurden von der Fraktionsführung der CDU/CSU in einer Weise geknetet und gedreht, dass einem schlecht werden konnte. „Manchmal haben wir vor Feigheit gestunken.“
Welchen Kräften die grundgesetzlich verankerte Verweigerung jeder direkten politischen Einflussnahme des Volkes der BRD auf besonders wichtige Entscheidungen und Entwicklungen nützen sollte (und bis heute nützt) zeigte sich bereits sieben Monate nach Verkündung des Grundgesetzes an den verstärkten Anstrengungen der Adenauer-Regierung zur Remilitarisierung. Anfang Dezember 1949 konnte Adenauer sich erlauben, den Willen der überwiegenden Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung zu ignorieren und erstmals zu erklären, falls die Westmächte von der Bundesrepublik einen militärischen Beitrag verlangen sollten, sei eine positive Reaktion denkbar. Es dauerte nicht mehr lange, bis sich die Aufrüstung als ein Kernstück seiner aggressiven außenpolitischen Konzeption („Politik der Stärke“) erwies, die die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands in den Grenzen von 1937 verbunden mit einer „Neuordnung Europas“ zum Ziel hatte. Sein Staatsekretär Hallstein äußerte sogar die wahnwitzige Idee, dass diese „Neuordnung Europas“ das gesamte Gebiet bis zum Ural umfassen müsse.
Welche undemokratischen und rechtswidrigen Entwicklungen die Illusion vom „Demokratischen Rechtsstaat“ BRD in den Folgejahren ermöglichte, ist auch heute noch nicht vergessen:
- Über vier Jahrzehnte lang übte die Justiz der BRD sich in „Vorneverteidigung“ gegen „Staatsfeinde“ vor allem Kommunisten, aber auch des Leninismus unverdächtige pazifistische Christen oder zur nationalen Einheit willige Gewerkschaftler.
- Mit 1951 verabschiedeten Gummiparagraphen und damals gebildeten 17 übers Land verteilten speziellen „Staatsschutzkammern“ wurde gegen rund 150 000 Westdeutsche wegen „Staatsgefährdung“, „Geheimbündelei“, „Rädelsführerschaft“ und anderer schwammiger „Delikte“ ermittelt, wo statt der Tat die Gesinnung zählte. Rund 60.000 Leute landeten in Gefängnissen. Zu den „Delikten“ zählten sogar Besuche und Delegationsreisen in die DDR.
Rechtsanwalt Heinrich Hannover schreibt über seine langjährigen Berufserfahrungen mit der Politischen Justiz der BRD:
„Als ich 1954 in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen wurde, steckte ich voller rechtsstaatlicher Ideale, die mir auf der Universität beigebracht worden waren (…) Und ich glaubte, in der Justiz ein Berufsfeld vorzufinden, auf dem nach Gerechtigkeit für jeden Bürger dieses Staates gestrebt wurde. Aber meine Erfahrungen in der Berufspraxis ließen meine rechtsstaatlichen Illusionen wie eine Seifenblase zerplatzen.“ (Ossietzky, Heft 08/2009, S.299)
Ein anderer langjähriger Rechtsanwalt wird noch deutlicher, indem er schreibt: „Ich war früher- beim Studium und in den ersten Berufsjahren – im Prinzip (also mit Einschränkungen) sehr stolz auf unseren ‚Rechtsstaat’. Das hat sich gelegt, nachdem ich erkannt habe, was alles so unter der Flagge des Rechtsstaates dahinsegelt. ‚Juristischer Saustall’ wäre die korrekte volkstümliche Bezeichnung.“
So ist es nicht verwunderlich, wenn die Süddeutsche Zeitung am 22. Juni schreibt, der Kölner Strafrechtler Ulrich Sommer habe im Untersuchungsausschuss zum so genannten Sachsensumpf berichtet, „dass er in seinem Leben noch nie solch fragwürdigen Vorgänge erlebt habe, wie mit der sächsischern Justiz“.
- In den 1960er Jahren saßen auch Menschen in Haft, weil sie „staatsgefährdenden Nachrichtendienst“ und „landesverräterische Beziehungen betrieben hatten, indem sie ab 1954 mit Genehmigung der Bundesregierung Zehntausende Kinder preiswert in DDR-Ferienlager verschickten. 1961 – noch vor dem Mauerbau – drehte sich der Wind. Bonn verbot „Frohe Ferien für alle Kinder“ und die Justiz verknackte die Initiatoren für ihre Arbeit vor dem Verbot.
- Erst 1968, als die Aufhebung der 1951 eingeführten Gummiparagraphen in Kraft trat, war die strafrechtliche Hatz wegen derartiger „Delikte“ zu Ende.
- Bekanntlich fand diese Hatz gegen Bundesbürger wegen ihrer Gesinnung seit 1972 mit den Berufsverboten eine arbeitsrechtliche Fortsetzung. Bis 1980 gab es nach Angaben der GEW 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen aufgrund des „Radikalenerlasses“. Es bedurfte eines mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Kampfes von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, anderen Organisationen und namhaften Persönlichkeiten des In- und Auslands bevor 1994 der Europäische Gerichtshof der deutschen Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht und den Bundesländern bescheinigte, dass die Praxis des „Radikalenerlasses“ illegal sei und der „Rechtsstaat“ BRD viele Jahre Menschenrechte verletzt habe.
Dass es seitens der Bundesregierung bis heute gegenüber den Betroffenen keinerlei Entschuldigung, geschweige denn die vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich verlangte Wiedergutmachung gibt, rundet das Bild ab.
- Die Richter, welche bis Ende der 1960er Jahre diese Urteile „im Namen des Volkes“ sprachen, waren zum größten Teil noch die aus der Nazi-Zeit. Jene, die später Kernkraftgegner verurteilten beziehungsweise Klagen von Hinterbliebenen der Opfer faschistischer Terrorjustiz gegen noch lebende Täter mit der Begründung ablehnten, es liege „kein hinreichender Tatverdacht vor“, waren bereits der Nachwuchs. Ihre Sozialisation erfuhren sie sowohl in ihrer Ausbildung als auch im Beruf durch diese alten Richter.
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD entwickelte die Politische Justiz in Erfüllung der Kinkelschen Weisung, die DDR zu delegitimieren, einen regelrechten Verfolgungseifer gegen ehemalige DDR-Bürger, der ihr den Namen „Siegerjustiz“ einbrachte. H. Rittstieg erklärte dazu in Freitag, vom 10. September 1993:
„Die Alternative, für die sich die BRD offenbar entschieden hat, ist Fortsetzung des Bürgerkrieges mit den Mitteln des Strafrechts, der öffentlichen Diffamierung und der beruflichen und gesellschaftlichen Diskriminierung.“
Heute ist rückblickend festzustellen, dass die BRD sich in der Tat für den Bürgerkrieg in Deutschland als Form der Weiterführung des kalten Krieges entschieden hat. In diesem unblutigen Krieg stellte die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Hoheitsträgern der DDR die krasseste, entwürdigendste und schmerzhafteste Form dar. So sehr man sich auch bemühte, das frühere hoheitliche Handeln der Verfolgten juristisch als „normales“ kriminelles Handeln mit individueller Schuld hinzustellen, von den Medien bis in die Gerichtssäle hinein waren die politischen Ziele, Absichten und Zusammenhänge unübersehbar. Mit allen Mitteln der Manipulation, in jedem einzelnen Verfahren, mit jeder Anklage und vor allem mit jeder Verurteilung wurde versucht, die DDR zu treffen. Zu Recht wird deshalb diese Verfolgung als politische Strafverfolgung bezeichnet. Politik wird mit juristischen Mitteln verwirklicht, ein Zusammenhang, der in demagogischer Absicht immer wieder bestritten und verschleiert wurde. Auch in der BRD von heute bewahrheitet sich der Spruch „Wer die Macht hat, hat das Recht“. Da Macht und Recht der „Sieger“ gegen die Besiegten eingesetzt werden, ist es völlig legitim, von Siegerjustiz zu sprechen.
Aber so einfach ließ sich diese politisch motivierte juristische Abrechnung mit ehemaligen Hoheitsträgern der DDR nicht verwirklichen. Ihr standen international geltende fundamentale Rechtsgrundsätze, das eigene Grundgesetz, der Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten von 1972 und der Einigungsvertrag entgegen. Doch davon ließ sich der zur Strafverfolgung entschlossene „Rechtsstaat“ nicht abhalten. Aufgabe der Justiz war es, trotz dieser „Hindernisse“ Mittel und Wege zu finden, um den Auftrag der Regierung, die DDR zu delegitimieren, dennoch zu erfüllen und dem Ganzen den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu geben.
Als die größte Barriere erwies sich Artikel 103, Abs.2, des Grundgesetzes, in dem es heißt:
„Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“
Dieses absolute Verbot rückwirkenden Strafverfolgung wurde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 1996 für ehemalige DDR-Bürger ausgesetzt, was zur Folge hatte, dass für sie ein Art Sonderrecht galt, welches wegen seiner Sonderheit nur Unrecht sein konnte. Besonders bemerkenswert ist, dass dieser geradezu skandalöse Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nur zwei Jahre nach der öffentlichen Rüge des Europäischen Gerichtshofes an der Illegalität des „Radikalenerlasses“ der BRD gefasst wurde, mit dem ebenfalls festgelegt und vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonform gebilligt worden war, dass das Grundgesetz nicht uneingeschränkt für alle Bundesbürger gilt.
Der für die Zivilisierung des Rechts stehende Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz“ fand auch im Einigungsvertrag seinen Niederschlag. Danach durften nach dem 3. Oktober 1990 nur Handlungen als Straftat verfolgt werden, die auch nach DDR-Recht strafbar waren. Allein aus diesem einfachen, aus dem Einigungsvertrag resultierenden Grund waren die massenhaft geführten Strafverfahren rechtswidrig. H. Ridder dazu:
“ (…) es ist nicht geltendes Recht falsch angewandt worden; es handelt sich um ‚gesetzlose’ Verurteilungen bzw. beim BVerfG um die Bestätigung solcher rechtlosen Justizakte“.
Dass vor diesem eindeutigen Hintergrund Strafverfolgungen ehemaliger Hoheitsträger der DDR nur mit Hilfe nebulöser Rechtsauffassungen und –argumentationen, abenteuerlicher Rechtskonstruktionen und unter Anwendung von (in der DDR verbotenem) ungeschriebenem Naturrecht möglich waren, liegt auf der Hand. Deshalb schätzten auch solche namhaften Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Dr. h.c. Frowein, Heidelberg und Prof. Dr. Wesel, Berlin, ein, dass es sich bei den in diesen Verfahren angewandten Recht nicht um DDR-Recht, sondern um ein bundesdeutschen Vorstellungen entsprechendes Recht handelt. Ein Recht, das nach den Rechtsauffassungen bundesdeutscher Staatsanwälte und Richter damals in der DDR hätte bestehen sollen – aber nicht bestand.
Einer der Verteidiger in Prozessen gegen DDR-Hoheitsträger gab auf die Frage, welches Recht die Gerichte in Prozessen gegen ehemalige „staatsnahe“ DDR-Bürger anwenden, folgende sarkastische Antwort:
„Halb DDR-Recht, halb BRD-Recht, dazu noch etwas von der UNO – und das alles heißt dann ‚Nach Recht und Gesetz’. Die Gerichte klagen an und verurteilen nach DDR-Recht, indem sie BRD-Recht anwenden.“
Wie weit der „Rechtsstaat“ BRD auf dem Wege zum grenzenlos biegsamen Recht bereits fortgeschritten ist, beweist nicht nur die Aussetzung des absolut geltenden Rückwirkungsverbots des Grundgesetzes für ehemalige DDR-Bürger, sondern auch die Entscheidung einer Bundestagsmehrheit vom 28. Mai 2009, den Deal vor Gericht, dessen Abschaffung nicht nur verantwortungsbewusste Juristen seit Jahren fordern, zum Gesetz zu erheben. Damit endet eine Epoche: Der aufgeklärte klassische Strafprozess geht zu Ende; er wird abgelöst vom ausgehandelten Konsensprozess.
„Bisher“, so erklärte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Mai,„waren die Gerichte nach dem ‚Amtsermittlungsgrundsatz’ und dem ‚Legalitätsprinzip’ verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen und nicht einfach das für die Wahrheit zu nehmen, was Angeklagte oder Verteidiger dafür erklären. Diese Prinzipien sind nicht mehr. Sie wurden an diesem Donnerstag mit dem Gesetz ‚zur Regelung von Absprachen im Strafprozess’ verabschiedet. Künftig ist der Deal, der Handel mit der Gerechtigkeit also, ganz offizieller Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Aus Mauschelei wird Gesetz, aus dem Strafrichter ein Strafen-Makler, aus dem Strafgesetzbuch eine Art Handelsgesetzbuch.“
Dieses Gesetz beweist einmal mehr, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung des Rückwirkungsverbots für Teile der Bevölkerung der BRD kein Irrtum, keine fatale Fehlentscheidung eines Gerichtes, sondern wie der mit der Legalisierung des Deals zu Grabe getragene klassische deutsche Strafprozess Methode – eben Imperialismus – sind.
Außer dem zum Gesetz erhobenen Deal gehören zu den von der großen Koalition am Schluss der Legislaturperiode beschlossenen Neuregelungen auch das „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ und die neuen Strafgesetzbuch-Paragraphen 89 a und 89 b, mit denen das Tatprinzip verlassen und ein rechtswidriges Gesinnungsstrafrecht eingeführt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen charakterisierte den Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die selbst einräumte, dass die von ihr vorbreiteten Gesetze „verfassungsrechtlich auf Kante genäht“ seien, mit den Worten: „Das ist nicht weniger als das Gedankenverbrechen aus Orwells ‚1984“
Wie ernst die Lage auf diesem Gebiet ist, hat zum Beispiel Prof. Peter –Alexis Albrecht, Strafrechtler an der Universität Frankfurt, mit Blick auf die zunehmende Einschränkung und Beseitigung demokratischer und persönlicher Grundrechte unter dem Vorwand der Erhöhung der Inneren Sicherheit im ZDF-Magazin frontal am 8. Mai 2007 deutlich gemacht:
„Der Rechtsstaat ist mittendrin in der Auflösung, weil es eine Herstellung von Sicherheit in dem Maße, wie es der Politik vorschwebt, nicht gibt (…) Das ist ein Wahnsinn, der die Politik im Grunde beherrscht; die Politik sucht nach Mitteln, um zu zeigen, was sie kann, und dabei vernichtet sie den Rechtsstaat, und das ist im Grunde das Verbrechen (…)“
Deshalb sollten wir über die Feststellung der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Die Linke, in Ossietzky, Heft 12/2009, : “Mit diversen Neuregelungen haben sie (die CDU/CSU und SPD) dem Rechtsstaat tiefe Wunden geschlagen“ nachdenken und ihre Warnung vor den Folgen ernst nehmen:
„Das Bundeskriminalamt wird die neuen Strafbestimmungen zu noch mehr Lauschangriffen, Spähangriffen in Wohnungen und heimliche Online-Durchsuchungen von Computern nutzen können. Das ist wahrscheinlich sogar der Hauptzweck: Gummiparagraphen im Strafgesetzbuch geben den Strafverfolgungsbehörden neue Möglichkeiten, in die Bürgerrechte einzugreifen. Schon die behauptete Annahme einer bösartigen Gesinnung, hinterlegt mit einer entsprechenden Legende, wird dazu ausreichen, strafprozessuale Eingriffe in die Privatsphäre zu rechtfertigen, selbst wenn die Beweislage am Ende nicht zu einem Schuldspruch reichen wird. Die Überwachungsmöglichkeiten werden uferlos ausgedehnt.“
- Alles im Namen des „Demokratischen Rechtsstaates“ BRD.
Hans Fricke
Hans Fricke ist Autor des im August 2008 im Berliner Verlag am Park erschienenen Buches „Politische Justiz, Sozialabbau, Sicherheitswahn und Krieg“, 383 Seiten, Preis 19,90 Euro,ISBN 978-3-89793-155-8
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