Blog über Carl Huter´s Original-Menschenkenntnis & Kallsiophie, nichtakademisch, im aktuellen Kontext.

Dienstag, 10. Juli 2012

07.07.2012 ANTRAG AUF EINLEITUNG EINES PRUEFUNGSVERFAHRENS GEGEN 492 MITGLIEDER DES BUNDESTAGES, DIE MIT JA ZUM ESM GESTIMMT HABEN. BY KOMMISSION 146 GG. (CHZA1)

Alexander E. Schröpfer, Spitzsteinstraße 1, 83229 Sachrang

Prof. Dr. Norbert Lammert

Präsident des Deutschen Bundestages

Per FAX (0)30 227 36979 07.07.2012 Verteiler gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 35


ANTRAG AUF AUFHEBUNG DER IMMUNITAET und EIMLEITUNG EIMES PRUEFUNGSVERFAHRENS GEGEN ALLE 492 MITGLIEDER DES BUNDESTAGES, DIE MIT JA ZUM ESM GEST HABEN AUSGENOMMEN Dr. Norbert Lammert (siehe Anlage)

[In der Folge nur noch 492 Mitglieder genannt]



Sehr geehrter Herr Lammert,

Die IN der ANLAGE GENANNTEN POLITIKER sind DEUTSCHE im Sinne des Art. 116 GG und BESITZEN die DEUTSCHE Staatsangehörigkeit VON 1934 (NaZi ZWANGSANGEHOERIGKEIT).


Hiermit beantrage ich die Einleitung eines Prüfungsverfahrens GEGEN DIE 492 MITGLIEDER zur


FESTSTELLUNG DER NICHTIGKEIT DER ERNENNUNG ZUM MITGLIED IM BUNDESTAG


Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit richten sich nach dem wiederholt geänderten Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 (RGBl. S. 583). BUNDESGESETZBLATT Teil III StAG geändert durch Art. 1 G. v. AM 08.12.2010 I 1864


1934 R=StAG STATUS „DEUTSCHE Staatsangehörigkeit“ NS-StAG 2010 StAG Status „deutsche Staatsangehörigkeit“ = StAG 1913


Ich stelle BEWEISANTRAG auf FESTSTELLUNG der BEWEISERHEBLICHEN TATSACHE, dass durch URKUNDENBEWEIS - Aushändigung der beglaubigten Kopie StaatsangehörigkeitsAUSWEIS VON DIESEN 492 MITGLIEDERN die Staatsangehörigkeit der 492 MITGLIEDER als Heimatangehörigkeit oder Zwangsangehörigkeit gemäß § 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913 oder seit dem 08.12.2010 StAG 1913 NACHGEWIESEN WIRD bzw. bei Nichterbringen dieses Urkundenbeweises die Nichtigkeit der Ernennung festgestellt wird.


Eine ERNENNUNG ZUM MITGLIED DES BUNDESTAGES NACH ART. 116 GG MIT dem STATUS „DEUTSCHE Staatsangehörigkeit“ WIDERSPRICHT dem ARTIKEL 139 GG .


Der ART. 139 GG IST GELTENDES VEEFASSUNGSRECHT und ist NACH WIE VOR gültig. (Bundesministerium des Innern Berlin, 2. Mai 2012 Az.: V I 1 – 110010/1 II) . Die Zuständigkeit für öffentlich – rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art zwischen Grundrechtsträger und grundrechtsverpflichtetem Amtsträger ist im BONNER GRUNDGESETZ in Art. 19 Abs.4 Satz 2, 2. Halbsatz GG ausdrücklich geregelt.


Der EINFACHE GESETZGEBER hat es VERSAEUMT, mit dem Rechtsvereinheitlichungsgesetz vom 12.09.1950 diesen einzigen ausdrücklich gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG grundsätzlich GARANTIERTEN RECHTSWEG IN GLEICHER WEISE AUSZUGESTALTEN, WIE DIE IN § 13 GVG GENANNTEN RECHTSWEGE vor die ORDENTLICHEN GERICHTE für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in ZIVIL- und STRAFSACHEN.


ES FEHLEN die einschlägigen ORGANISATIONS- und AUSFUEHRUNGSBESTIMMUNGEN für den hier eröffneten Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten VON VEEFASSUNGSRECHTLICHER ART ZWECKS UNMITTELBARER HEILUNG VON GRUNDRECHTEVERLETZUNG.


Die GRUNDRECHTEVERLETZUNG GEGEN MEINE PERSON wurde von den 492 Mitgliedern nicht aufgehoben.


Die FEHLENDE HEILUNG und der FEHLENDE RECJTSWEG zwingen mich, UEBER SIE die GRUNDRECHTEVERLETZUNG „ANTRAG auf Einleitung eines Prüfungsverfahrens betreffend diesem 492 Mitgliedern“ ZU STELLEN.


NACH ABSCHLUSS des Prüfungsverfahrens WIRD GEGEN DIESE 492 Mitglieder BEI DEM HAUPT MILITAER STAATSANWALT in MOSKAU ein STRAFANTRAG GESTELLT, wenn die GRUNDRECHTEVERLETZUNG GEGEN MEINE PEESON NICHR AUFGEHOBEN WIRD.


Der OFFENKUNDIGE STILLSTAND DER RECHTSPFLEGE wird aus dem Verborgenen in die Öffentlichkeit getragen.


Die ALLIIERTEN STEHEN IN der PFLICJT, den Vorgang zu prüfen und zu ENTSCHEIDEN, was die RECHTSPFLEGE IN der BRD DURCH GLEICHGESCHALTETE GERICHTSBARKEIT NICHT MEHR DEM GRUNDSATZ NACH GARANTIEREN KANN.


Die GRUNDRECHTEVERLETZUNG „DEUTSCHE Staatsangehörigkeit“ Art.116 GG verstößt gegen Art.139 GG


„Niemand darf seinem „GESETZLICHEN RICHTER“ entzogen werden“ GG Art.101 Abs.1 Satz 2


Diese 492 MITGLIEDER besitzen nach Art. 116 GG die DEUTSCHE Staatsangehörigkeit und sind bis zur Klärung als Ausländer zu behandeln.

Sie/Er verstößt damit gegen den Art.139 GG und das Aufenthaltsgesetz findet Anwendung.


07.07.2012 ANTRAG auf Einleitung eines Prüfungsverfahrens GEGEN 492 MITGLIEDER DES BUNDESTAGES in der ANLAGE, DIE MIT JA ZUM ESM GESTIMMT HABEN.


Ich fordere Sie pflichtgemäß auf, mir eine Eingangsbestätigung dieses Schreibens und das Aktenzeichen an o.g. Adresse zuzusenden und sofortige Bearbeitung vorzunehmen.


ICH BEUGE MICH KEINEM GLEICHSCHALTUNGS-GESETZ, KEINER GLEICHSCHALTUNG-ANORDNUNG, GLEICHSCHALTUNGS-VERORDNUNG und KEINEM GLEICHSCHALTUNGS-GEDANKENGUT.

Mit heimatlichen Grüßen

Anlagen: Kopie Urkunde 146, Antrag Reha

EDITED BY PUBLIZIST DIPLOM PSYCHOLOGE WOLFGANG TIMM, CARL-HUTER-ZENTRAL-ARCHIV, HUSUM, ZUERICH, MADRID, MOSKAU, SHANGHAI.

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